Haftpflichtschaden

Wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht Verursacher sondern ``Geschädigter`` sind, so liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Somit muss der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden vollständig aufkommen. Dies ist gesetzlich per § 249 BGB festgelegt. So ein Schaden kann sich auf verschiedene Bereiche, wie Sachschaden oder Personenschaden beziehen .Generell kommt die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf, doch diese verfolgt meist nur ihre eigenen Interessen und die des Verursachers. Vertrauen Sie als Unfallopfer nicht darauf, die gesamten Ansprüche ``freiwillig`` von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Die zu zahlende Versicherung wird Sie zwar kontaktieren und Ihnen beteuern die vollständigen Kosten zu übernehmen, aber gleichzeitig Ihnen Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen aufzwängen. Vorsicht! Diese sogenannten Gutachter sind meist nur Angestellte oder Vertragssachverständige der Versicherung. Diese versprechen Ihnen, sich um alles weitere zu kümmern, doch lassen sie sich nicht blenden und bestehen Sie auf Ihre Rechte:
Nur durch die freie Auswahl eines Sachverständigen ist gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche ermittelt werden. Unsere Aufgaben sind:
freie Wahl eines Kfz- Sachverständigen
freie Wahl eines Rechtsanwaltes
freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Recht auf Erstattung der Reparaturkosten= fiktive Abrechnung
Beweissicherung
Ermittlung des Fahrzeugschadens
Festlegung der Reparaturdauer
Ermittlung der Wertminderung
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Ermittlung des Restwertes ( Totalschaden )
Nachbesichtigung bei Reparaturmängel ( Mängelrüge )
Zeuge bei gerichtlichen Verhandlungen
Das von uns erstellte Gutachten dient zur Beweissicherung und exakten Feststellung der Schadenshöhe. Dafür werden von uns hochauflösende Bilder vom geschädigten Fahrzeug geschossen und digitalisiert und mit der innovativsten Software und aktuellsten Datenbank die Schadenshöhe ermittelt.
Durch ein Gutachten aus unserer Hand erhalten Sie selbst ein Dokument, welches Sie jederzeit vorzeigen können.
Aus diesen oben genannten Gründen, sollten sie stets selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen der in Ihrem Interesse handelt.
Kaskoschaden
In einem Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall oder Schaden durch höhere Gewalt Anspruch auf Schadensersatz, getreu den Versicherungsbedingungen. Diese werden von der Versicherung selbst mit Hilfe der ``Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung`` (AKB) aufgestellt. Die Bedingungen variieren dem entsprechend von Versicherung zu Versicherung.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Kaskoversicherung um eine zusätzliche, vertragliche Absicherung gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung am eigenen Fahrzeug.
Kosten für den Gutachter
Im Falle eines Kaskoschadens muss Ihre Versicherung nicht für den von Ihnen eingeholten Kfz-Sachverständigen aufkommen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld über die Kostenübernahme, um Missverständnisse zu vermeiden. Oftmals bieten Versicherungen eigene Kfz-Gutachter an, aber bedenken Sie, dass Versicherungen nur in ihrem eigenen Interesse handeln.
Zur Gewährleistung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung, konsultieren Sie einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen. Wir bieten Ihnen unsere Leistung auf Anfrage an.
Beweissicherung
Ein Beweissicherungsgutachten ist in vielen Fällen von Nöten und Vorteil.
Zum Beispiel als Beweisvorlage bei inkorrekter Schadensbehebung, sofern die verantwortliche Werkstatt den Nachbesserungen nicht folge leistet.
Aber auch bei ungeklärten Schuldfragen wahrt eine Beweissicherung ihre Rechtslage und vermeidet in der Regel unnötige Konflikte mit der gegnerischen Partei.
Bei der Beweissicherung werden die Schäden an Ihrem Fahrzeug fotografisch festgehalten und bis zur endgültigen Klärung der Schuldfrage oder Nachbesserung gespeichert. Im Anschluss fertigen wir mit den archivierten Dokumenten Ihr Kfz-Gutachten an.
Die Schritte dabei sind:
Schriftliche und fotografische Aufzeichnungen
Festhalten der Fahrzeugdaten
Aufnahmen von vorherigen Schäden
die gesicherten Unterlagen stehen Ihnen für spätere Gutachten direkt parat
Wertgutachten
Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, vor allem bei Gebrauchtwagen, ist die aktuelle Wertermittlung hilfreich, um einen realistischen Kauf- oder Verkaufspreis zu ermitteln.
Wir erstellen Ihnen ein professionelles Wertgutachten von einem unserer qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Hierbei wird das Auto nicht nur von außen, sondern auch von innen genau unter die Lupe genommen unter Berücksichtigung diverser Faktoren, wie z.B.
Prüfung der Karosserie
Fahrzeugermittlung nach DAT/ Schwacke
Prüfung des Motors/ Getriebes
Prüfung der Reifen
Prüfung des Interieurs
Festhaltung der Besonderheiten getunter Fahrzeuge
Die Ergebnisse werden in einem offiziellen Wertgutachten festgehalten. Dieses enthält den aktuellen Marktwert, den Wiederbeschaffungswert, den Händlereinkaufswert und vieles mehr.
Verzichten Sie als Käufer gerade zur heutigen Zeit nicht auf das Wissen eines Sachverständigen. Gerade ein Gebrauchtwagenkauf auf dem Privatmarkt bringt Überraschungen mit sich gegen die wir Sie schützen möchten. Oftmals verbergen sich bei den angepriesenen Fahrzeugen nicht angegebene Schäden oder durch fahrlässige Instandhaltung Folgeschäden, für die Sie später die Kosten tragen.
Kontaktieren Sie uns zur Ermittlung eines realistischen Wertes, für eine hilfreiche Verhandlungsbasis beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.
Bitte gehen Sie sicher, dass Sie folgende Dokumente zur Seite haben:
Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief
HU Bericht
ggf. Scheckheft
sämtliche Rechnungen über Reparaturen, Zubehör, Umbauten, etc.
 
 
 
 

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