Ihre Rechte
Gutachter

Sie haben das Recht einen unabhängigen Gutachter ab einen
Schadenswert von 800€ einzuholen. Deutschlandweit kommt es zu rund
4Mio. Unfällen, bei denen die Versicherungen soweit wie es geht sparen
möchten und dafür sogar illegale Wege gehen. Beugen Sie dem vor und
schalten Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen ein. Unabhängige Kfz-
Gutachter arbeiten zu Ihren Gunsten und Ihren Rechten.
Sobald Ihnen etwas merkwürdig erscheint seitens der Versicherung,
schalten Sie Ihren Anwalt ein und scheuen Sie sich nicht mit einer Klage
zu drohen.
Fiktive Abrechnung ohne Reparatur
Es besteht keine Pflicht zur Reparatur. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Falls nicht, erhalten sie nur den Wert des Gutachtens ohne Mehrwertsteuer erstattet. Auch der UPE-Aufschlag und die Verbringungskosten dürfen von der Versicherung nicht vorbehalten werden und sind in jeglicher Hinsicht zu erstatten.


Das Schmerzensgeld ist ``vererblich``, d.h. Verwandte/ Betroffene die Angehöre durch einen Verkehrsunfall verloren haben und nun über körperliches oder seelisches Leid klagen, haben Anspruch auf Schmerzensgeld.
Leihwagen/Nutzungsausfall
Sie haben das Recht als Unfallopfer zwischen der Nutzung eines Leihwagens oder den Erhalt des Nutzungsausfallbetrages zu entscheiden. Der Leihwagen steht einem über die Dauer der Reparatur zu Verfügung. Der Leihwagen-Typ richtet sich nach Klassifizierung des eigenen Fahrzeuges. Der Nutzungsausfall wird pro Tag berechnet, an denen sich das eigene Fahrzeug in Reparatur befindet. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach dem eigenen Fahrzeug und ist in 11 verschiedene Klassen unterteilt.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für alle entstandenen Kosten (Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachten, etc.) gemäß §249 Abs.2 S. 1. ,, Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu`` aufkommen.
Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Anwalt, dem Sie bei Bedarf die Schadensabwicklung überlassen können.
Haftungsausschuss
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